Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz im romanischen Rechtskreis
Résumé
Im romanischen Rechtskreis wird der Vertrauensschutz wie die Rechtssicherheit als Prinzip von verfassungsrechtlichem Rang anerkannt, was die Beispiele Portugals, Spaniens und Italiens zeigen. Dabei werden diese Rechtsordnungen stark vom deutschen Recht und Gemeinschaftsrecht beeinflusst.
Hingegen werden die beiden Prinzipien vom französischen Richter abgelehnt, und zwar ausdrücklicher was das Vertrauensschutzprinzip betrifft; die Anerkennung und Konstitutionalisierung des Oberbegriffs Rechtssicherheit scheint folglich nicht ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die beiden Begriffe „Rechtssicherheit“ und „Vertrauenschutz“ unbedingt klar unterschieden werden müssen.