Rechtssicherheit und Vertrauensschutz im Verfassungsrecht - Ein Vergleich zwischen deutschem und französischem Recht (I)
Résumé
Die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz stellen keine Prinzipien des französischen Verfassungsrechts dar. Diese beiden dem deutschen Recht wohlbekannten Verfassungsprinzipien durchziehen jedoch immer mehr die Rechtsordnung Frankreichs: der Conseil constitutionnel - der Verfassungsrichter – hat nämlich nach und nach schützende Rechtsinstrumente ausgearbeitet, die denen in Deutschland anerkannten gleichwertig sind.